Der Parkring e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Für Spenden bis 200,- Euro genügt diese Bescheinigung, darüber hinaus stellen wir selbstverständlich eine persönliche Spendenbescheinigung aus.